Wer in Deutschland wohnen bleibt und eine Firma in Dubai führt, bleibt in Deutschland mit seinem gesamten Einkommen steuerpflichtig. Wird die Firma von Deutschland aus geleitet, kann auch sie selbst hier Körperschaftsteuer schulden. Ein Doppelbesteuerungsabkommen, das diese Fragen zwischen beiden Ländern regelt, gibt es seit 2022 nicht mehr. Hier liest du, welche deutschen Regeln greifen und was du melden musst.
- Zwischen Deutschland und den VAE gilt seit dem 1. Januar 2022 kein Doppelbesteuerungsabkommen. Es zählt allein deutsches Recht.
- Mit Wohnsitz in Deutschland zahlst du auf Gewinnausschüttungen deiner Dubai-Firma im Privatvermögen 25 Prozent Abgeltungsteuer.
- Liegt die Geschäftsleitung der Firma in Deutschland, ist sie hier unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig: 15 Prozent bis einschließlich 2027.
- Passive Einkünfte einer beherrschten Auslandsfirma mit weniger als 15 Prozent Steuerbelastung rechnet Deutschland dir direkt zu.
- Gründung und Beteiligung meldest du mit der Steuererklärung, spätestens 14 Monate nach Ablauf des Jahres (Stand aller Angaben: 08.11.2026).
Inhalt
- Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE?
- Wie wirst du mit Wohnsitz in Deutschland besteuert?
- Wann muss die Firma in Dubai in Deutschland Steuern zahlen?
- Was ist die Hinzurechnungsbesteuerung und betrifft sie Dubai-Firmen?
- Was musst du dem Finanzamt melden?
- Firmengründung in Dubai mit The Arabian Dream: Umfassender Service für Auswanderer
- Häufige Fragen
- Weitere Informationen
- Quellen
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE?
Nein. Das Abkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen, seit dem 1. Januar 2022 gibt es keins mehr. Ob und wie viel Deutschland von deinen Einkünften aus Dubai besteuert, richtet sich seitdem allein nach deutschem Recht.
Ohne Abkommen fehlen drei Dinge, die Unternehmer früher nutzen konnten: eine Regel, welcher Staat bei doppeltem Wohnsitz Vorrang hat, eine feste Aufteilung der Besteuerungsrechte für Gewinne, Gehälter und Dividenden und ein Verfahren, um Streitfälle zwischen beiden Finanzverwaltungen zu klären. Eine Doppelbesteuerung lässt sich nur noch über einseitige deutsche Regeln mildern, etwa die Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c EStG und § 26 KStG. Über das Auslaufen des Abkommens berichtete 2021 unter anderem Leading Tax Practice | WTS Global.
Für Österreich und die Schweiz ist die Lage anders. Beide Länder haben ein eigenes Abkommen mit den VAE, das in Kraft ist: Österreichs Abkommen gilt in der Fassung des Protokolls, das am 1. März 2023 in Kraft getreten ist, das Schweizer Abkommen seit dem 21. Oktober 2012.
Wie wirst du mit Wohnsitz in Deutschland besteuert?
Hast du in Deutschland einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt, bist du nach § 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig. Deutschland besteuert dann dein gesamtes Einkommen, auch Gehalt und Gewinnausschüttungen aus deiner Firma in Dubai.
Einen Wohnsitz hast du nach § 8 AO dort, wo du eine Wohnung unter Umständen innehast, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst. Den gewöhnlichen Aufenthalt nimmt § 9 AO bei einem zusammenhängenden Aufenthalt von mehr als sechs Monaten an. Eine Wohnung in Deutschland, die du behältst, kann also reichen, auch wenn du viel Zeit in Dubai verbringst.
Schüttet deine Dubai-Firma Gewinne an dich aus und hältst du die Anteile privat, sind das Einkünfte aus Kapitalvermögen. Darauf fallen nach § 32d EStG 25 Prozent Einkommensteuer an, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Zahlt dir die Firma ein Gehalt für Arbeit, die du in Deutschland erledigst, ist auch das hier steuerpflichtig.
Eine Steuer der VAE, die Deutschland anrechnen könnte, fällt bei Privatpersonen meist gar nicht an: Gehälter und private Kapitalerträge sind dort nicht steuerpflichtig. Was in den VAE gilt, erklärt unser Beitrag Steuern in Dubai: Was Privatpersonen und Firmen zahlen.

Wann muss die Firma in Dubai in Deutschland Steuern zahlen?
Eine Kapitalgesellschaft ist in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie hier ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat. Das steht in § 1 KStG. Leitest du deine Dubai-Firma von Deutschland aus, kann sie deshalb hier mit ihren gesamten Einkünften steuerpflichtig werden.
Geschäftsleitung ist nach § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Das Gesetz stellt damit auf die tatsächliche Leitung ab, nicht auf den Sitz, also den Ort, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt (§ 11 AO). Die Stätte der Geschäftsleitung ist zugleich eine Betriebsstätte (§ 12 AO). Weil die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft stets als Gewerbebetrieb gilt, kann dann auch Gewerbesteuer anfallen (§ 2 GewStG).
Die Körperschaftsteuer beträgt nach § 23 KStG 15 Prozent bis einschließlich 2027. Danach sinkt sie jedes Jahr um einen Prozentpunkt auf 10 Prozent ab 2032. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.
Gleichzeitig bleibt dieselbe Firma in den VAE steuerpflichtig, weil sie dort gegründet wurde: Nach Angaben des Finanzministeriums der VAE unterliegen Firmen, die in den VAE gegründet oder von dort tatsächlich geleitet werden, der Unternehmenssteuer. Sie zahlt dort 0 Prozent bis 375.000 Dirham steuerpflichtigem Einkommen und 9 Prozent darüber. Eine qualifizierte Freezone-Firma zahlt auf qualifizierte Einkünfte 0 Prozent. Wie eine Steuer der VAE in Deutschland angerechnet wird, regeln § 26 KStG und § 34c EStG.
| Situation | Folge in Deutschland | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Wohnsitz in Deutschland, Ausschüttung aus der Dubai-Firma (Privatvermögen) | 25 % Abgeltungsteuer plus Zuschläge | § 1, § 32d EStG |
| Geschäftsleitung der Firma in Deutschland | Firma unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, 15 % bis 2027 | § 1, § 23 KStG; § 10 AO |
| Stätte der Geschäftsleitung in Deutschland | Betriebsstätte, Gewerbesteuer möglich | § 12 AO; § 2 GewStG |
| Beherrschung, passive Einkünfte unter 15 % Steuerbelastung | Einkünfte werden dem Gesellschafter zugerechnet | § 7, § 8 AStG |
| Gründung oder Erwerb einer Beteiligung | Mitteilung an das Finanzamt | § 138 AO |
| Wegzug mit Anteilen ab 1 % | Besteuerung wie bei einem Verkauf | § 6 AStG |
Was ist die Hinzurechnungsbesteuerung und betrifft sie Dubai-Firmen?
Die Hinzurechnungsbesteuerung soll verhindern, dass Gewinne in einer niedrig besteuerten Auslandsfirma geparkt werden. Beherrschst du eine ausländische Gesellschaft und erzielt sie passive Einkünfte mit weniger als 15 Prozent Steuerbelastung, rechnet Deutschland dir diese Einkünfte zu, auch ohne Ausschüttung.
Beherrschung liegt nach § 7 AStG vor, wenn dir allein oder zusammen mit nahestehenden Personen mehr als die Hälfte der Stimmrechte, des Kapitals oder des Gewinnanspruchs zusteht. Welche Einkünfte als aktiv gelten, zählt § 8 Abs. 1 AStG auf, etwa Herstellung, bestimmte Handels- und Dienstleistungstätigkeiten. Was nicht darunter fällt, ist passiv. Eine niedrige Besteuerung liegt nach § 8 Abs. 5 AStG bei einer Belastung von weniger als 15 Prozent vor.
Für kleine und mittlere Firmen liegt die Unternehmenssteuer der VAE mit höchstens 9 Prozent unter dieser Grenze. Entscheidend ist deshalb, womit die Firma ihr Geld verdient. Ein Beispiel: Erbringt deine Dubai-Firma Dienstleistungen für dich oder dir nahestehende Personen, zählen diese nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 AStG nur dann als aktiv, wenn du nachweist, dass die Firma dafür einen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält und ohne deine Mitwirkung arbeitet.

Was musst du dem Finanzamt melden?
Gründest oder erwirbst du mit Wohnsitz in Deutschland eine Firma in Dubai, musst du das deinem Finanzamt mitteilen. Das regelt § 138 Abs. 2 AO. Die Mitteilung gibst du zusammen mit der Steuererklärung ab, spätestens 14 Monate nach Ablauf des Jahres.
Mitteilungspflichtig sind nach § 138 Abs. 2 AO unter anderem:
- die Gründung und der Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland,
- der Erwerb oder die Veräußerung einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft, wenn du damit mindestens 10 Prozent erreichst oder deine Anschaffungskosten für alle solchen Beteiligungen zusammen mehr als 150.000 Euro betragen,
- der Fall, dass du allein oder mit nahestehenden Personen erstmals beherrschenden oder bestimmenden Einfluss auf eine Drittstaat-Gesellschaft ausüben kannst. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb von EU und EFTA, also auch die VAE (§ 138 Abs. 3 AO).
Anzugeben ist auch, welche Tätigkeit die Firma ausübt. Die Mitteilung gehört nach § 138 Abs. 5 AO zur Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung für das Jahr, in dem du gegründet oder erworben hast, und wird elektronisch nach amtlichem Datensatz übermittelt.
Ziehst du später selbst nach Dubai, kommt die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG hinzu, wenn du mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft hältst. Mehr zur steuerlichen Ansässigkeit in den VAE liest du in 183 Tage-Regelung Dubai: Steuervorteile und wichtige Fakten.
Anzeige
Firmengründung in Dubai mit The Arabian Dream: Umfassender Service für Auswanderer
The Arabian Dream, ein Service von Foundster Corporate Services, setzt neue Maßstäbe unter den Auswanderungsagenturen. Neben der Unterstützung bei Firmengründungen und der Beschaffung von Visa bietet das Unternehmen ein umfangreiches Servicepaket, das dir den Einstieg und das Einleben in Dubai erleichtert.
Alles beginnt mit einem kostenfreien und unverbindlichen Beratungstermin, bei dem deine individuelle Situation analysiert und allgemeine Fragen zur Firmengründung und Auswanderung geklärt werden. Dabei werden auch mögliche steuerliche Implikationen, wie die Wegzugsbesteuerung, besprochen und passende Lösungen aufgezeigt. Falls nötig, stellt The Arabian Dream den Kontakt zu Experten im internationalen Steuerrecht her. Buche noch heute dein kostenloses Beratungsgespräch und starte deinen Traum vom Leben und Arbeiten in Dubai.
Wir empfehlen: Eine kostenlose Erstberatung bei The Arabian Dream
Häufige Fragen
Muss ich die Gewinne meiner Dubai-Firma in Deutschland versteuern?
Ausschüttungen an dich ja: Im Privatvermögen fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an. Gewinne, die in der Firma bleiben, erfasst Deutschland, wenn die Geschäftsleitung der Firma in Deutschland liegt oder die Hinzurechnungsbesteuerung greift.
Reicht ein Büro in Dubai, damit die Firma nicht in Deutschland steuerpflichtig wird?
Nicht automatisch. Maßgeblich ist nach § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Triffst du die wesentlichen Entscheidungen von Deutschland aus, kann die Geschäftsleitung hier liegen, auch wenn die Firma in Dubai eingetragen ist und dort ein Büro hat.
Gibt es ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE?
In Kraft ist keins (Stand: 08.11.2026). Seit dem 1. Januar 2022 gilt zwischen Deutschland und den VAE allein das jeweilige nationale Recht.
Bis wann muss ich die Gründung melden?
Zusammen mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr der Gründung, spätestens 14 Monate nach Ablauf dieses Jahres (§ 138 Abs. 5 AO).
Gilt das auch für Österreicher und Schweizer?
Nein. Österreich und die Schweiz haben eigene Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE. Für sie gelten deren Regeln und das jeweilige nationale Recht.
Weitere Informationen
Was die Begriffe rund um die Gründung bedeuten, erklären die Einträge Freezone, Mainland und Trade License in unserem Dubai-Lexikon: Begriffe von A bis Z.
Wie du die Firma in Dubai selbst gründest, erklärt Firma in Dubai gründen: Freezone oder Mainland, Kosten und Ablauf.
Quellen
- VAE: Steuerrecht · Germany Trade & Invest · abgerufen am 08.11.2026
- § 1 EStG, § 32d EStG und § 34c EStG · gesetze-im-internet.de · abgerufen am 08.11.2026
- § 8, § 9, § 10, § 11, § 12 und § 138 AO · gesetze-im-internet.de · abgerufen am 08.11.2026
- § 1 KStG, § 23 KStG und § 26 KStG · gesetze-im-internet.de · abgerufen am 08.11.2026
- § 2 GewStG · gesetze-im-internet.de · abgerufen am 08.11.2026
- § 6, § 7 und § 8 AStG · gesetze-im-internet.de · abgerufen am 08.11.2026
- Corporate Tax in the UAE · Ministry of Finance, VAE · abgerufen am 08.11.2026
- Cabinet Decision No. 49 of 2023 (Business und Business Activity natürlicher Personen) · Ministry of Finance, VAE · abgerufen am 08.11.2026
- Doppelbesteuerungsabkommen Österreich–VAE · Rechtsinformationssystem des Bundes, Österreich · abgerufen am 08.11.2026
- Abkommen Schweiz–VAE zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (SR 0.672.932.51) · Schweizerische Eidgenossenschaft · Stand 05.05.2025
Wichtiger Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Visaberatung. Regeln und Gebühren in den VAE ändern sich häufig. Maßgeblich sind die zuständigen Behörden, etwa u.ae, die ICP und die Federal Tax Authority. Vor einer Reise in die VAE: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts (Stand 08.11.2026: „Von nicht notwendigen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird abgeraten.“).
















